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Das Führungszeugnis (früher auch polizeiliches Führungszeugnis genannt) ist eine behördliche Bescheinigung über bisherige Vorstrafen einer Person und besteht im Grunde genommen aus Urteilen wegen Verbrechen und Vergehen gegen eine Person. Die Einträge bzw. Vorstrafen werden im Bundesamt für Justiz der jeweiligen Person geführt, aber nicht auf Dauer gespeichert. In dieses Zentralregister werden nach § 3 BZRG rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, Vermerke über Schuldunfähigkeit sowie bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehöden und Gerichten sowie - nach einer rechtsvergleichenden Begutachtung - ausländische strafrechtliche Verurteilungen gegen Deutsche oder gegen in Deutschland wohnende ausländische Personen eingetragen.
Polizeiliches Führungszeugnisnser
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